top of page
Aktueller Eintrag
Frühere Einträge
Archiv
Schlagwörter

einhorn insel der seligen

Balkonbratwurst


Nehmen Sie doch bitte an, es gebe einen Bewohner von N.N., der nicht nur gern grille, sondern ein fröhlicher, ja, ein leutseliger Griller sei und seinen Balkon nebst Grillgut der Allgemeinheit zur Verfügung stelle (evtl. gegen eine kleine Spende). Denn: wer grille schon gerne alleine?

Der Griller befestige - mit behördlicher Genehmigung, wohlgemerkt - an geeigneten Orten Hinweisschilder, damit seine Menschenfreundlichkeit nicht nur auf den Geruchssinn vertrauen müsse (so dass mithin Hunde die Nase vorne hätten).

Bratwurstproduktion sei identische mit Traditionspflege – mit diesem Argument habe er die zuständigen Beamten überzeugt.

Nach Einkauf der volkstümlichen Genussware nebst einem ausreichenden Vorrat an Weckla mache sich der Griller ans Werk. Die Nachbarn habe er informiert und sie dadurch informell (ihnen zublinzelnd) eingeladen. Da der Grillerbalkon nach derselben Seite gehe, auf der sich der Eingang zum Haus befinde, sei es dem Griller bzw. seinen Helfern (s.u.) ein Leichtes, die Ankommenden auf den richtigen Klingelknopf hinzuweisen (notfalls per Zeichensprache, da der Balkon sich im siebten Stockwerk befinde).

Die Frage der Grillerhelfer sei schon nach Ankunft des ersten Dutzends von Bratwurstfreunden anhängig gewesen, habe sich aber sofort klären lassen. Der Griller habe stets nur eine Bratwurst zum Verzehr freigegeben, nach deren Verzehr der Verzehrer sich als Grillerhelfer zur Verfügung habe halten müssen, nämlich zum Bratwursttransport einerseits und zum Türöffnen nach Klingelton andererseits.

Auch ohne jede Verabredung über soziale Medien habe sich bald eine ungeheure Menschenmenge vor dem Haus des Grillers und seiner Nachbarn versammelt. Bei steigendem Lärmpegel (der auch ein grauenhaftes Geheule und Gebelle von Hunden einschloss) hätten die Nachbarn die verbindliche Nettigkeit der Einladung durch den Griller beiseite geschoben und die Polizei alarmiert – es liege eine offenkundige Erregung öffentlichen Ärgernisses vor.

Es habe sich tatsächlich nicht vermeiden lassen, dass zusätzliche Grillerhelfer angesichts des beschränkten Fassungsvermögens von Balkon wie Grillerwohnraum versuchten, unter den unten Wartenden eine Warteschlange ins Leben zu rufen, was zu Handgreiflichkeiten und lauten Verwünschungen geführt habe, die auf diejenigen gemünzt waren, die oben in der Grillerwohnung sich Wurst um Wurst einverleibten, ohne nach ausreichendem Wurstgenuss Platz für neue Wurstliebhaber zu machen. Allerdings hätten sich auch auf den Nachbarbalkonen gaffende Nachbarn von derlei Verwünschungen betroffen gefühlt und ihrerseits sich polizeiamtlich beschwert.

So dass schlussendlich mehrere Einsatzfahrzeuge angerückt seien, um eine immerhin genehmigte Demonstration traditionsbewussten Konsumierens in Augenschein zu nehmen. Bei Ankunft der Polizeiautos hätten nicht wenige Individuen in der Menge sofort die Flucht ergriffen. Andere hätten ihre Proteste frech gegen die Ordnungshüter gekehrt.


Gut. Cut. Weitere Spekulationen Ihrerseits sind zwecklos. Der Balkon gab der Überlastung nach.


Katastrophe unter Grillbratwurstfreunden! Bratwurstgriller als Killer! titelten überregionale Blätter.


Die Schilder sollten sofort entfernt werden.


Sie haben inzwischen einen beträchtlichen Sammlerwert erreicht.

bottom of page