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einhorn insel der seligen

Selbdritt


Befreiung erheischt Gewalt. Denn Gewalt wurde angewendet beim Entzug der Freiheit.

Beim Strafvollzug garantiert die Behörde Transparenz. Das Gegenteil ist ihr im Allgemeinen nicht nachzuweisen.


Die Frau scheint am entschlossensten. Sie blickt dem Feind ins Auge. Er lauert in Tarnung, doch sie weiß genau, wo er sich versteckt hält.

Das Kind blickt in dieselbe Richtung. Hat sich da nicht etwas bewegt? Es könnte Teil eines Spiels werden. Das Kind berührt erregt das Gesicht der Mutter. Gleich wird es einen Schrei ausstoßen.

Die Mutter ist alarmiert. Die Hülle soll den Mund des Kindes nicht berühren. Das könnte Folgen haben. Die Hülle ist nur scheinbar harmlos. Die Haut eines Kindes ist empfindlicher als die Haut der Erwachsenen.

Der Vater (falls es der Vater ist) erfährt eine besondere Behandlung. Seinem Gesicht wird die unmittelbare Wirkung der Hülle aufgezwungen. Haar und Bart würden schützen, doch sie wachsen zu langsam. Sein Kopf ist fixiert: ein Quasi-Knebel erlaubt weder Bewegung noch Sprechen.

Der Mutter (niemand würde hinzufügen: falls es die Mutter ist) wurde Haft mit Sitzmöglichkeit zugebilligt. War das eine Nachlässigkeit der Behörde? Denn die Frau könnte die im Sitzen gespeicherte Kraft zusammennehmen, sich mit einem Ruck aus der Fixierung an der Hüfte befreien, aufspringen und das alle drei einschließende Material, das Kind fest an sich drückend und den Feind ignorierend, sprengen und im höchsten ihr möglichen Tempo fliehen.

Natürlich wäre da noch der Feind, den sie nicht sieht, der nur eine Vermutung ist.

Natürlich käme dazu das mangelnde Wissen darüber, wie die bei ihrer Durchdringung sich noch fester der Haut anlegende Hülle diese schädigen könnte.

Natürlich könnte die Beckenschaufel brechen.

Und schließlich fehlt der Frau der freie Blick auf das umgebende Terrain. Sie und ihr Kind könnten in einen Graben stürzen, ins Bodenlose fallen.

Denkt die Frau in diesem Augenblick an den Mann (der vielleicht nicht der Vater ist)? Nein. Keinesfalls. Das Kind liegt in ihrem Arm, das Kind fordert Priorität, niemals würde sie es im Stich lassen (hier eventuell mag man ergänzen: falls sie die Mutter ist).


(Es kann sein, dass der Mann die Familie in dieses Schlamassel gebracht hat – Wurden Frau und Kind etwa nur zur Abschreckung festgesetzt und würden sie, im Falle einer Flucht, nicht weiter verfolgt?)


Sie sind noch nicht lange eingeschlossen. Vielleicht haben deswegen die Substanzen in der Hülle noch nicht ihre volle Wirkkraft erreicht, deren Ziel eine langsame, aber nicht umkehrbare Agonie der Gefangenen ist.


Dem Büttel, zuständig für Freiheitsberaubung, war eine Sekunde der Unaufmerksamkeit unterlaufen, in der sein sonst so zuverlässiger Gehilfe bei einer Verzurrung patzte, was sonst niemand aus der Truppe bemerkte.


Nun also ist eine Zehe des Kindes durch die Ummantelung geschlüpft.

Das Kind hat es wohl noch gar nicht bemerkt.

Das Kind ist jedenfalls noch zu klein, um die so unendlich wichtige Neuigkeit den beiden Erwachsenen in angemessener Weise mitzuteilen.


Die Frage ist, ob der versteckte Wächter dieses Schlupfloch sofort bemerkt.

Die Frage ist, ob, im Vertrauen auf die Beschichtung der Hülle, überhaupt eine Wache vorgesehen wurde.


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