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einhorn insel der seligen

Glasklar


Ziel des Schlags war eine etwa gleich große Schädelwölbung. Die Waffe konnte sich, bei Ortskenntnis, jedermann problemlos aneignen. Tarnung schuf eine (eventuell nur teilweise) Füllung mit Bier, was das Schwenken und Ausholen zwar erschwerte, aber die Wucht des Schlags deutlich erhöhte.

Die Nähe der Wand machte allerdings die Treffsicherheit schwer kalkulierbar.

Alkohol kann (muss nicht) im Spiel gewesen sein. Vorteil für den Schläger: Sinken der Hemmschwelle sowie gleichzeitig der Zurechnungsfähigkeit, falls es dem Widersacher einfiele, vor Gericht zu ziehen. Dies ist jedoch in der Regel nur möglich, wenn Zeugen anwesend waren, die verlässlich aussagten. (Ein Szenario: Einen Augenblick lang halten die Freunde des Widersachers den Anschlag für eine Bierdusche. Sie prusten und grölen. Das Blut sehen sie erst Sekunden später. Zu spät. Der Schläger ist verschwunden)

Blieb die Waffe im Kopf des Widersachers stecken? Angesichts ihres Gewichts und bei geringer Eindringungstiefe ist das eher unwahrscheinlich. Hirnmasse wird also nicht verloren gegangen sein.

Der Krug wurde aus geringer Höhe fallen gelassen. Der Widerstand des Gitters war schwächer als der des Schädels. Bier und Blut konnten abfließen.

Im Übrigen strömten, von starken Gerüchen angelockt, von allen Seiten Mikroorganismen herbei, um die Reste dieser nährstoffreichen Flüssigkeiten zu verwerten. Ihre Tätigkeit erfuhr keine Störung (auch die Sirenen von Polizei und Rettungswagen hätten sie nicht beeinträchtigt).

Der Geschlagene hat anscheinend das Feld geräumt oder ist von Bekannten oder zufälligen Passanten geborgen worden. Schleifspuren entstanden nicht oder wurden wie weiterer Blutaustritt vom Regen verwischt und fortgespült.

Ein mit einem Glaskrug Niedergestreckter muss zuallererst wieder zur Besinnung gebracht werden - was nicht unbedingt bedeutet, dass er sich noch an den Schläger erinnern könnte. Die Einbußen nach einem solchen ungewollten Eingriff in Blutkreislauf und Nervensystem können erheblich sein. Sind namentlich Veränderungen im Gesicht eingetreten, können diese den allgemeinen äußeren Eindruck, den der Geschlagene macht oder machen möchte, langfristig beeinflussen. Auswirkungen auf Arbeitsverhältnis oder Arbeitssuche ebenso wie auf private Lebensstrategien sind nicht unwahrscheinlich.

Der Schläger jedoch tritt vom Schauplatz seiner Tat zurück und mag bescheiden von sich sagen: Ich darf, wenn ich kann.

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